Elternzeit und Urlaub

Alfred Börsch
Juli 2015

1. § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bestimmt, dass der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen kann. Diese Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit erfolgt jedoch nicht automatisch, vielmehr muss der Arbeitgeber die Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit ausdrücklich gegenüber dem Arbeitnehmer/in, der/die Elternzeit genommen hat, erklären. Die Erklärung sollte, schon aus Nachweisgründen, schriftlich erfolgen. Die Kürzungserklärung gegenüber dem Arbeitnehmer kann frühestens vorgenommen werden, nachdem der Elternzeitberechtigte gegenüber dem Arbeitgeber erklärt hat, die Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen. Mit der dann erfolgten Kürzungserklärung durch den Arbeitgeber ist diese gegenüber dem Arbeitnehmer wirksam.

2. Wenn das Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit endet, wandelt sich ein noch bestehender Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch, also Zahlungsanspruch um. Bisher war die Rechtslage so, dass der Arbeitgeber durch die Kürzungserklärung auch den Urlaubsabgeltungsanspruch um je 1/12 je Monat der Elternzeit kürzen konnte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung in eine Entscheidung vom 19.05.2015 – 9 AZR 725,13 – jedoch geändert. Nunmehr gilt, dass, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, und der Urlaubsanspruch sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch gewandelt hat, ein Anspruch auf Kürzung durch den Arbeitgeber nicht mehr besteht. Das BAG ist der Auffassung, dass das Kürzungsrecht nach dem BEEG sich nur auf den Urlaubsanspruch selbst bezieht, nicht aber auf einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Daher ist es dringend zu empfehlen, zu Beginn einer jeden Elternzeit gegenüber dem Berechtigten schriftlich mitzuteilen, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt wird. Mit der Kürzungserklärung entfällt der Urlaubsanspruch, sodass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch kein Urlaubsabgeltungsanspruch mehr entstehen kann.