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Arbeitsrecht
Als Unternehmer,
Selbständiger
und Arbeitnehmer können Sie mit allen Bereichen des Arbeitsrechts
zu tun haben. Ständig werden die gesetzlichen Bestimmungen
geändert und ausgeweitet. Die Arbeitsgerichte erlassen immer
wieder für die Praxis sehr weitreichende neue Entscheidungen.
Das Beratungs-
und Vertretungsangebot umfasst unter anderem folgende Bereiche:
Arbeitsvertrag:
z. B.: Abfassung und Änderung von Verträgen,
auch Zeitverträge und Teilzeitverträge; Aufhebungsverträge,
Aus- und Fortbildungsverträge
Kündigung:
z. B.: Kündigungsvorbereitung, Abmahnung,
Beendigungskündigung, Änderungskündigung, Mitwirkung
des Betriebsrates bei Kündigung, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz,
Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsregelungen
Mutterschutz:
z. B.: Kündigungsverbot, Erziehungszeit,
Erziehungsgeld
Schwerbehinderung: z. B.: Kündigungsschutz, Zustimmungsverfahren
vor Hauptfürsorgestelle
Betriebsrat:
z. B.: Beteiligungsrechte des Betriebsrates
in sozialen und personellen Angelegenheiten, bei Kündigungen;
Betriebsvereinbarungen, Sozialplan und Interessenausgleich; Einigungsstellen
und Beschlussverfahren
Tarifvertrag:
z. B.: Anwendungen im Arbeitsverhältnis,
Eingruppierung in Lohn- und Gehaltsgruppen, Auswirkungen auf den
Arbeitsvertrag, Tarifbindung.
Sonstiges:
z.B. Urlaub, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit,
betriebliche Altersversorgung, Wettbewerbsverbot, Dienstfahrzeug,
Zeugnis, Gehaltsregelungen, Sonderzahlungen
Der Berater:
Alfred Börsch,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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