Arbeitsrecht

Als Unternehmer, Selbständiger und Arbeitnehmer können Sie mit allen Bereichen des Arbeitsrechts zu tun haben. Ständig werden die gesetzlichen Bestimmungen geändert und ausgeweitet. Die Arbeitsgerichte erlassen immer wieder für die Praxis sehr weitreichende neue Entscheidungen.

Das Beratungs- und Vertretungsangebot umfasst unter anderem folgende Bereiche:

Arbeitsvertrag:
z. B.: Abfassung und Änderung von Verträgen, auch Zeitverträge und Teilzeitverträge; Aufhebungsverträge, Aus- und Fortbildungsverträge

Kündigung:
z. B.: Kündigungsvorbereitung, Abmahnung, Beendigungskündigung, Änderungskündigung, Mitwirkung des Betriebsrates bei Kündigung, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz, Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsregelungen

Mutterschutz:
z. B.: Kündigungsverbot, Erziehungszeit, Erziehungsgeld
Schwerbehinderung: z. B.: Kündigungsschutz, Zustimmungsverfahren vor Hauptfürsorgestelle

Betriebsrat:
z. B.: Beteiligungsrechte des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten, bei Kündigungen; Betriebsvereinbarungen, Sozialplan und Interessenausgleich; Einigungsstellen– und Beschlussverfahren

Tarifvertrag:
z. B.: Anwendungen im Arbeitsverhältnis, Eingruppierung in Lohn- und Gehaltsgruppen, Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag, Tarifbindung.

Sonstiges:
z.B. Urlaub, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, betriebliche Altersversorgung, Wettbewerbsverbot, Dienstfahrzeug, Zeugnis, Gehaltsregelungen, Sonderzahlungen

Der Berater:
Alfred Börsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht