Baurecht

Bei jedem Bauvorhaben arbeiten Bauunternehmer und Handwerker mit Architekten, Ingenieuren und dem Bauherrn zusammen. Deshalb ist es wichtig, dass Bau- und Handwerkerverträge fehlerfrei abgefasst sind und die Werklohnforderungen gesichert werden. Der Bauunternehmer und der Handwerker müssen ihre Werklohnforderung durchsetzen können. Für den Bauherrn ist es wichtig, aufgetretene Mängel beseitigen zu lassen.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem:

Bauvertrag:
z.B. Abfassung und Gestaltung von Verträgen; Geltung der Verdingungsordnung für das Baugewerbe (VOB); Sicherheitsleistung, Einheitspreis- und Pauschalvertrag; Subunternehmervertrag.

Baumängel:
z.B. Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln und der Einsetzung von Bausachverständigen; Einbehalt von Werklohn; Überwachung von Gewährleistungsfristen; Schadenersatz, Nachbesserung.

Werklohn:
z.B. Geltendmachung von Werklohn; Abschlagszahlungen; Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypothek; Fälligkeitsprüfung.

Die Berater:
Michael Dick

Alfred Börsch
Dr. h.c. Ludwig Koch