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Baurecht
Bei jedem Bauvorhaben
arbeiten Bauunternehmer und Handwerker mit Architekten, Ingenieuren
und dem Bauherrn zusammen. Deshalb ist es wichtig, dass Bau- und
Handwerkerverträge fehlerfrei abgefasst sind und die Werklohnforderungen
gesichert werden. Der Bauunternehmer und der Handwerker müssen
ihre Werklohnforderung durchsetzen können. Für den Bauherrn
ist es wichtig, aufgetretene Mängel beseitigen zu lassen.
Unser Dienstleistungsangebot
umfasst unter anderem:
Bauvertrag:
z.B. Abfassung und Gestaltung von Verträgen; Geltung der Verdingungsordnung
für das Baugewerbe (VOB); Sicherheitsleistung, Einheitspreis-
und Pauschalvertrag; Subunternehmervertrag.
Baumängel:
z.B. Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln und der Einsetzung
von Bausachverständigen; Einbehalt von Werklohn; Überwachung
von Gewährleistungsfristen; Schadenersatz, Nachbesserung.
Werklohn:
z.B. Geltendmachung von Werklohn; Abschlagszahlungen; Eintragung
von Bauhandwerkersicherungshypothek; Fälligkeitsprüfung.
Die Berater:
Michael Dick
Alfred Börsch
Dr.
h.c. Ludwig Koch
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