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Erbrecht
Letztwillige
Verfügungen:
Rechtzeitige Vorsorge für den Todesfall durch Errichtung von
Testamenten (kann handschriftlich erfolgen) oder Erbverträgen
(einverständliche Regelung mit den Erben, muss notariell beurkundet
werden). Beratung bei der Gestaltung des Letzten Willens.
Erbschaftssteuer:
Im Bemühen um Steuerersparnis Beratung und Vertretung zur einverständlichen,
zweiseitigen Regelung zwischen Erblasser und Erben ausserhalb letztwilliger
Verfügungen.
Nach dem
Erbfall:
Regelung behördlicher Notwendigkeiten: Erbschein, Nachlasserrichtung
gegenüber dem Nachlassgericht. Vertretung bei Erbauseinandersetzung
und bei Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Die Bearbeiter:
Dr.h.c. Ludwig Koch
Joachim Kleinrahm
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