Erbrecht

Letztwillige Verfügungen:
Rechtzeitige Vorsorge für den Todesfall durch Errichtung von Testamenten (kann handschriftlich erfolgen) oder Erbverträgen (einverständliche Regelung mit den Erben, muss notariell beurkundet werden). Beratung bei der Gestaltung des Letzten Willens.

Erbschaftssteuer:
Im Bemühen um Steuerersparnis Beratung und Vertretung zur einverständlichen, zweiseitigen Regelung zwischen Erblasser und Erben ausserhalb letztwilliger Verfügungen.

Nach dem Erbfall:
Regelung behördlicher Notwendigkeiten: Erbschein, Nachlasserrichtung gegenüber dem Nachlassgericht. Vertretung bei Erbauseinandersetzung und bei Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Die Bearbeiter:
Dr.h.c. Ludwig Koch
Joachim Kleinrahm