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Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
regelt die Belange der durch Verträge gegründeten Unternehmensformen
(Gesellschaften). Bei der Gründung einer Gesellschaft ist es
von entscheidender Bedeutung, dass die richtige Gesellschaftsform
gewählt wird.
Als Beratungsleistung
bieten wir u.a. an:
Wahl der
Unternehmensform:
z.
B. GmbH, GmbH & Co KG, OHG, KG, Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) einschließlich Beratung zu Gründungs-voraussetzungen
unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
Vertragsgestaltung:
Gesellschaftervertrag,
Geschäftsführervertrag, Beirat/Aufsichtsrat, Geschäftsordnung
Gesellschaftsvertragsänderung:
Veräußerung
und Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Ein- und Austritt
von Gesellschaftern, Beendigung und Änderung von Geschäftsführerverträgen
Unternehmensnachfolge:
Nachfolgeregelungen
im Gesellschaftsvertrag, Beachtung erbrechtlicher und steuerrechtlicher
Bestimmungen, insbesondere bei Generationswechseln das Verfahren
der Mediation.
Die Berater:
Dr. h.c. Ludwig Koch,
auch Mediator
Alfred Börsch
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