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Handelsrecht
Unsere Rechtsordnung
verlangt von Kaufleuten und Unternehmern, dass sie im Gegensatz
zu sonstigen Privatpersonen im Rechtsverkehr besondere Regeln beachten.
Diese bestimmt vor allem das Handelsrecht. Als Kaufmann müssen
Sie u.a. beachten: Welche Unternehmensform wählen Sie für
Ihr Unternehmen? Wie erfolgt die Eintragung im Handelsregister?
Welche Besonderheiten gibt es bei Handelsgeschäften?
Einige Schwerpunkte
unseres Leistungsangebotes sind:
Handelsvertreterrecht:
Abfassung von Handelsvertreterverträgen, Wettbewerbsverbot,
Handelsvertreterausgleichsansprüche, Provisionsregelungen,
Vertragsbeendigung.
Handelsgeschäfte:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsstrafe, Handelsbräuche,
kaufmännische Bestätigungsschreiben.
Kaufmann:
Betrieb eines Handelsgewerbes, Eintragung im Handelsregister, Name
des Unternehmens (Firma)
Die Berater:
Alfred Börsch
Joachim Kleinrahm
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