Handelsrecht

Unsere Rechtsordnung verlangt von Kaufleuten und Unternehmern, dass sie im Gegensatz zu sonstigen Privatpersonen im Rechtsverkehr besondere Regeln beachten. Diese bestimmt vor allem das Handelsrecht. Als Kaufmann müssen Sie u.a. beachten: Welche Unternehmensform wählen Sie für Ihr Unternehmen? Wie erfolgt die Eintragung im Handelsregister? Welche Besonderheiten gibt es bei Handelsgeschäften?

Einige Schwerpunkte unseres Leistungsangebotes sind:

Handelsvertreterrecht:
Abfassung von Handelsvertreterverträgen, Wettbewerbsverbot, Handelsvertreterausgleichsansprüche, Provisionsregelungen, Vertragsbeendigung.

Handelsgeschäfte:
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsstrafe, Handelsbräuche, kaufmännische Bestätigungsschreiben.

Kaufmann:
Betrieb eines Handelsgewerbes, Eintragung im Handelsregister, Name des Unternehmens (Firma)

Die Berater:
Alfred Börsch
Joachim Kleinrahm