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Immobilienrecht
Der Kauf eines
Hauses oder einer Wohnung bedeutet für viele die Erfüllung
ihres Traumes von den "eigenen vier Wänden". Während
die Dinge, die bei dem Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung
bedacht werden müssen, im wesentlichen das Wohnungseigentumsrecht
berühren, werden im Immobilienrecht Konflikte geregelt,
die durch Kauf oder Verkauf eines ganzen Grundstückes entstehen.
Welche Rechte
hat der Käufer, wenn die gekaufte Immobilie Mängel aufweist?
Welche Möglichkeiten hat der Käufer, einen abgeschlossenen
Kaufvertrag rückgängig zu machen? Welchen Inhalt müssen
Kaufverträge haben?
Kaufverträge
müssen in Deutschland vor einem Notar abgeschlossen werden,
sonst sind sie nicht wirksam. Der Notar muss unparteiisch sein,
darf also nicht die Interessen der einen Vertragspartei gegenüber
der anderen vertreten. Er hat nur darauf zu achten, dass die Parteien
über die Bedeutung der Regelungen in einem Kaufvertrag belehrt
werden. Ob die einzelnen Regelungen im Interesse einer der Vertragspartner
liegen, darf er nicht prüfen. Die Interessen einer Partei kann
nur deren Anwalt vertreten, indem er die Regelungen des Kaufvertrags
daraufhin überprüft, ob die Interessen seiner Mandantschaft
gewahrt sind und ggf. andere Vorschläge macht.
Oft ist der
Kauf eines Grundstücks ein Geschäft, das man nur einmal
im Leben macht und das deshalb besonderer Prüfung und Vorsorge
bedarf. Auch für den Verkäufer ist ein solches Geschäft
aufgrund des hohen veräußerten Wertes von besonderer
Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des
Kaufvertrages, aber auch dann, wenn sich nach Abschluß des
Vertrages Konflikte ergeben. Unsere Tätigkeit beschränkt
sich dabei nicht auf vertragliche Fragen, sondern auch auf damit
zusammenhängende Fragen, wie z.B. Maklerverträge (Zivilrecht),
Fragen hinsichtlich der Bebaubarkeit (Verwaltungsrecht) und mögliche
Konflikte mit den Bewohnern (Mietrecht).
Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm
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