Immobilienrecht

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung bedeutet für viele die Erfüllung ihres Traumes von den "eigenen vier Wänden". Während die Dinge, die bei dem Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung bedacht werden müssen, im wesentlichen das Wohnungseigentumsrecht berühren, werden im Immobilienrecht Konflikte geregelt, die durch Kauf oder Verkauf eines ganzen Grundstückes entstehen.

Welche Rechte hat der Käufer, wenn die gekaufte Immobilie Mängel aufweist? Welche Möglichkeiten hat der Käufer, einen abgeschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen? Welchen Inhalt müssen Kaufverträge haben?

Kaufverträge müssen in Deutschland vor einem Notar abgeschlossen werden, sonst sind sie nicht wirksam. Der Notar muss unparteiisch sein, darf also nicht die Interessen der einen Vertragspartei gegenüber der anderen vertreten. Er hat nur darauf zu achten, dass die Parteien über die Bedeutung der Regelungen in einem Kaufvertrag belehrt werden. Ob die einzelnen Regelungen im Interesse einer der Vertragspartner liegen, darf er nicht prüfen. Die Interessen einer Partei kann nur deren Anwalt vertreten, indem er die Regelungen des Kaufvertrags daraufhin überprüft, ob die Interessen seiner Mandantschaft gewahrt sind und ggf. andere Vorschläge macht.

Oft ist der Kauf eines Grundstücks ein Geschäft, das man nur einmal im Leben macht und das deshalb besonderer Prüfung und Vorsorge bedarf. Auch für den Verkäufer ist ein solches Geschäft aufgrund des hohen veräußerten Wertes von besonderer Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen des Kaufvertrages, aber auch dann, wenn sich nach Abschluß des Vertrages Konflikte ergeben. Unsere Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf vertragliche Fragen, sondern auch auf damit zusammenhängende Fragen, wie z.B. Maklerverträge (Zivilrecht), Fragen hinsichtlich der Bebaubarkeit (Verwaltungsrecht) und mögliche Konflikte mit den Bewohnern (Mietrecht).

Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm