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Recht der
Informationstechnologie
Die Nutzung elektronischer Datenverarbeitung wie auch des Internets
nimmt stark zu. Gesetzgebung und Rechtsprechung bemühen sich,
mit der technischen Entwicklung mitzuhalten. Ein Beispiel dafür
ist das neue Signaturgesetz, das es nun ermöglicht, eine elektronische
Erklärung mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Auch dem e-commerce
werden stark wachsende Umsatzzahlen vorausgesagt, obwohl sich die
erste Euphorie etwas gelegt hat. Der Handel über das Internet
ist bequem und wird sich sicherlich weiter entwickeln
Wir beraten
und vertreten Sie deswegen auch auf neuen Rechtsgebieten. Dies sind
u.a.:
- e-commerce
- Abschluß von Lizenz- oder Nutzungsverträgen über
Software
- Gewährleistung und Garantie beim Kauf von Hardware
- Streitigkeiten über Domains
- Urheberrechtliche Konflikte
- Abschluß von Verträgen im Internet oder per e-mail
- Rechtsfragen bei der Erstellung von Websites
Selbstverständlich
umfasst dies auch Konflikte, die keinen direkten Bezug zu den oben
dargestellten Problemen aufweisen. Wird beispielsweise nach der
Erstellung einer Website ausstehendes Honorar nicht gezahlt oder
werden nach dem Kauf von Hardware Rechnungen nicht beglichen, sind
wir gerne bereit Sie bei der Beitreibung zu unterstützen und
zu vertreten.
Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm
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