Recht der Informationstechnologie

Die Nutzung elektronischer Datenverarbeitung wie auch des Internets nimmt stark zu. Gesetzgebung und Rechtsprechung bemühen sich, mit der technischen Entwicklung mitzuhalten. Ein Beispiel dafür ist das neue Signaturgesetz, das es nun ermöglicht, eine elektronische Erklärung mit einer elektronischen Signatur zu versehen.

Auch dem e-commerce werden stark wachsende Umsatzzahlen vorausgesagt, obwohl sich die erste Euphorie etwas gelegt hat. Der Handel über das Internet ist bequem und wird sich sicherlich weiter entwickeln

Wir beraten und vertreten Sie deswegen auch auf neuen Rechtsgebieten. Dies sind u.a.:

- e-commerce
- Abschluß von Lizenz- oder Nutzungsverträgen über Software
- Gewährleistung und Garantie beim Kauf von Hardware
- Streitigkeiten über Domains
- Urheberrechtliche Konflikte
- Abschluß von Verträgen im Internet oder per e-mail
- Rechtsfragen bei der Erstellung von Websites

Selbstverständlich umfasst dies auch Konflikte, die keinen direkten Bezug zu den oben dargestellten Problemen aufweisen. Wird beispielsweise nach der Erstellung einer Website ausstehendes Honorar nicht gezahlt oder werden nach dem Kauf von Hardware Rechnungen nicht beglichen, sind wir gerne bereit Sie bei der Beitreibung zu unterstützen und zu vertreten.

Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm