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Mietrecht
Die Mehrheit
der Bürger wohnt in Deutschland zur Miete. Streitigkeiten in
diesem Bereich gibt es viele:
Wie sind Betriebskosten
abzurechnen? Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter?
Was ist bei Streitigkeiten zwischen Mietern im Hause zu tun? Welche
Ansprüche bestehen bei Mängeln der Mietsache? Wann und
wie kann die Miete erhöht werden? In welchen Fällen ist
der Vermieter zur Kündigung berechtigt? Welche Kündigungsfristen
sind einzuhalten? Wer muss die Wohnung renovieren? Dies sind nur
Beispiele, die Themen, über die sich Vermieter und Mieter streiten,
sind viel zahlreicher.
Die Streitigkeiten sind auch nicht auf Wohnungen beschränkt,
bei angemieteten Gewerberäumen kommen dieselben Probleme vor.
In vielen Fällen sind die Ursachen von Streitigkeiten in unklar
formulierten Mietverträgen begründet. Mit der richtigen
Abfassung des Mietvertrages bzw. mit dem richtigen Ausfüllen
des Formulars werden die Weichen für die Zukunft gestellt.
Herr Kleinrahm berät Sie gerne bei der Begründung von
Mietverhältnissen.
Selbstverständlich werden wir nicht nur vorbeugend tätig,
sondern vertreten Sie auch im Prozess vor Gericht, wenn ein Streit
nicht anders beigelegt werden kann. Im Mietrecht wie auch im Zivilrecht
kommt es schließlich auch vor, dass Geldforderungen nicht
beglichen werden. In diesen Fällen kümmern wir uns nicht
nur um den Gerichtsprozess, sondern auch um die Beitreibung der
Forderung durch Zwangsvollstreckung.
Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm
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