Mietrecht

Die Mehrheit der Bürger wohnt in Deutschland zur Miete. Streitigkeiten in diesem Bereich gibt es viele:

Wie sind Betriebskosten abzurechnen? Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter? Was ist bei Streitigkeiten zwischen Mietern im Hause zu tun? Welche Ansprüche bestehen bei Mängeln der Mietsache? Wann und wie kann die Miete erhöht werden? In welchen Fällen ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt? Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? Wer muss die Wohnung renovieren? Dies sind nur Beispiele, die Themen, über die sich Vermieter und Mieter streiten, sind viel zahlreicher.

Die Streitigkeiten sind auch nicht auf Wohnungen beschränkt, bei angemieteten Gewerberäumen kommen dieselben Probleme vor.

In vielen Fällen sind die Ursachen von Streitigkeiten in unklar formulierten Mietverträgen begründet. Mit der richtigen Abfassung des Mietvertrages bzw. mit dem richtigen Ausfüllen des Formulars werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Herr Kleinrahm berät Sie gerne bei der Begründung von Mietverhältnissen.

Selbstverständlich werden wir nicht nur vorbeugend tätig, sondern vertreten Sie auch im Prozess vor Gericht, wenn ein Streit nicht anders beigelegt werden kann. Im Mietrecht wie auch im Zivilrecht kommt es schließlich auch vor, dass Geldforderungen nicht beglichen werden. In diesen Fällen kümmern wir uns nicht nur um den Gerichtsprozess, sondern auch um die Beitreibung der Forderung durch Zwangsvollstreckung.

Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm