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Die Rechtsgebiete
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Arbeitsrecht
Mit
unserem besonderen Fachwissen im Arbeitsrecht helfen wir Unternehmern,
Selbständigen, Arbeitnehmern, Geschäftsführern und
Betriebsräten bei der Lösung der vielfältigen Probleme
im Arbeitsrecht.
Baurecht
Im Baurecht
befassen wir uns u.a. mit der Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung
von Werklohnforderungen und der Geltendmachung von Baumängeln.
Handelsrecht
Das
Handelsrecht ist wichtig für alle Kaufleute und Unternehmer.
Es regelt deren Rechte und Pflichten und die Geschäftsbeziehungen
untereinander.
Allgemeines
Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Beziehungen
zwischen einzelnen Personen werden geregelt durch das allgemeine
Zivilrecht. Dazu gehören u.a. das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht.
Durch die Zwangsvollstreckung werden insbesondere Geldforderungen
durch besondere Maßnahmen durchgesetzt.
Sonstige
Beratungsleistungen
Für
Berufsverbände u.ä. ohne eigene Rechtsabteilungen beraten
und vertreten wir deren Mitglieder.
Ehe-
und Familienrecht
Rechtliche
Konfliktregelung sowie vertragliche Gestaltung im gesamten familiären
Bereich. Vertragsgestaltung für nichteheliche und gleichgeschlechtliche
Partnerschaften. Vorsorgevollmachten für den Krankheitsfall.
Erbrecht
Rechtzeitige
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für den Todesfall
unter Berücksichtigung von Steuerfragen. Im Blick darauf bereits
Regelungen zu Lebzeiten. Konfliktregelung nach dem Erbfall. Vorsorgevollmachten
auf den Todesfall (Patiententestamente).
Gesellschaftsrecht
Sämtliche
Gründungsvoraussetzungen zur Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Ihre Umwandlung Verschmelzung und Liquidation.
Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
Recht
der Freien Berufe
Beratung
und Vertretung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern,
Architekten, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und von
Mitgliedern aller anderen Freien Berufe in ihren beruflichen Rechten
und Pflichten sowie haftungsrechtlichen Fragen.
Mediation
Recht
entsteht durch den Streit. Der Rechtsanwalt kämpft für
die Interessen seines Auftraggebers. Er vermittelt auch nach
entsprechender Ausbildung im Konfliktfall zwischen den streitenden
Parteien als allparteilicher Mediator mit dem Ziel einer einverständlichen
Lösung. Als Friedensstifter, sagte Abraham Lincoln, hat der
Rechtsanwalt die grösste Möglichkeit, ein guter Mensch
zu sein.
Mietrecht
Durchführung
mietrechtlicher Streitigkeiten, Beratung beim Abschluß und
der Beendigung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen.
Verkehrsrecht
und Ordnungswidrigkeiten
Vertretung
gegenüber Versicherungen und Behörden, Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Verteidigung
bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Verwaltung und Gericht
Verwaltungsrecht
Vertretung
gegenüber Behörden und Verwaltungsgericht in Fragen des
öffentlichen Rechts.
Wohnungseigentumsrecht
Vertretung
von Verwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümern
in Fragen der Gemeinschaftsordnung, bei Beschlußanfechtungen,
Wohngeldverfahren und bei dem Erwerb oder der Veräußerung
von Wohnungseigentum.
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