Die Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht
Mit unserem besonderen Fachwissen im Arbeitsrecht helfen wir Unternehmern, Selbständigen, Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Betriebsräten bei der Lösung der vielfältigen Probleme im Arbeitsrecht.

Baurecht
Im Baurecht befassen wir uns u.a. mit der Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Geltendmachung von Baumängeln.

Handelsrecht
Das Handelsrecht ist wichtig für alle Kaufleute und Unternehmer. Es regelt deren Rechte und Pflichten und die Geschäftsbeziehungen untereinander.

Allgemeines Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Die Beziehungen zwischen einzelnen Personen werden geregelt durch das allgemeine Zivilrecht. Dazu gehören u.a. das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Durch die Zwangsvollstreckung werden insbesondere Geldforderungen durch besondere Maßnahmen durchgesetzt.

Sonstige Beratungsleistungen
Für Berufsverbände u.ä. ohne eigene Rechtsabteilungen beraten und vertreten wir deren Mitglieder.

Ehe- und Familienrecht
Rechtliche Konfliktregelung sowie vertragliche Gestaltung im gesamten familiären Bereich. Vertragsgestaltung für nichteheliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Vorsorgevollmachten für den Krankheitsfall.

Erbrecht
Rechtzeitige Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für den Todesfall unter Berücksichtigung von Steuerfragen. Im Blick darauf bereits Regelungen zu Lebzeiten. Konfliktregelung nach dem Erbfall. Vorsorgevollmachten auf den Todesfall (Patiententestamente).

Gesellschaftsrecht
Sämtliche Gründungsvoraussetzungen zur Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Ihre Umwandlung Verschmelzung und Liquidation.
Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

Recht der Freien Berufe
Beratung und Vertretung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Architekten, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und von Mitgliedern aller anderen Freien Berufe in ihren beruflichen Rechten und Pflichten sowie haftungsrechtlichen Fragen.

Mediation
Recht entsteht durch den Streit. Der Rechtsanwalt kämpft für die Interessen seines Auftraggebers. Er vermittelt auch – nach entsprechender Ausbildung – im Konfliktfall zwischen den streitenden Parteien als allparteilicher Mediator mit dem Ziel einer einverständlichen Lösung. Als Friedensstifter, sagte Abraham Lincoln, hat der Rechtsanwalt die grösste Möglichkeit, ein guter Mensch zu sein.

Mietrecht
Durchführung mietrechtlicher Streitigkeiten, Beratung beim Abschluß und der Beendigung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen.

Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gegenüber Verwaltung und Gericht

Verwaltungsrecht
Vertretung gegenüber Behörden und Verwaltungsgericht in Fragen des öffentlichen Rechts.

Wohnungseigentumsrecht
Vertretung von Verwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümern in Fragen der Gemeinschaftsordnung, bei Beschlußanfechtungen, Wohngeldverfahren und bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Wohnungseigentum.