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Verwaltungsrecht
Alle Konflikte, die ein Bürger mit der öffentlichen Verwaltung
haben kann, werden im Verwaltungsrecht behandelt.
Konflikte können in vielen Bereichen auftreten, z.B.:
- die Behörde verlangt von Ihnen Beiträge für die
Erschließung Ihres Grundstücks
- Schwierigkeiten mit der Beantragung oder Erteilung einer Baugenehmigung
- bei Fragen im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit eines Grundstücks
- Gaststätten- oder Gewerbeerlaubnis
- bei beamtenrechtlichen Fragen
- bei rechtlichen Problemen in Schule und Hochschule sowie bei Zulassungsverfahren
- bei sonstigen Eingriffen von Behörden in die Rechte des Bürgers
Diese Aufzählung ist unvollständig und nur beispielhaft.
Wir beraten Sie in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
und vertreten Sie gegenüber Behörden, notfalls auch vor
Gericht.
Wichtig ist in diesem Bereich nicht nur, die in den meisten Fällen
geltenden Fristen einzuhalten, sondern auch, das Gespräch mit
der Behörde zu suchen. Solche Gespräche führen wir
in Ihrem Auftrag oder bereiten Sie darauf vor. Wie in fast allen
anderen Fällen ist es auch hier ratsam, sich frühzeitig
über seine Rechte und Pflichten zu informieren.
Die Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm
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