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Wohnungseigentumsrecht
Als Alternative zur Miete bietet sich der Kauf einer Eigentumswohnung
an. Doch wer weiß schon am Anfang, was der Begriff "Wohnungseigentum"
rechtlich bedeutet? Welcher Art sind die Rechtsbeziehungen zwischen
den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander und zu der
Verwaltung? Wie werden Beschlüsse abgefasst? Welche Regelungen
müssen und sollten Verwalterverträge enthalten? Was ist
zu tun, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihre Verpflichtungen
gegenüber der Gemeinschaft nicht einhalten?
Viele Käufer können vor dem Kauf einer Eigentumswohnung
mit Begriffen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung,
Beschlüssen und anderem nichts anfangen, was völlig natürlich
ist. Wir halten es jedoch für wichtig, vor dem Kauf einer Eigentumswohnung
sich über die rechtlichen Beziehungen, die mit dem Kauf einer
Eigentumswohnung entstehen, zu informieren. Wir bieten insofern
Beratung an.
Aber auch dann, wenn Sie bereits Eigentümer einer Wohnung sind,
können Sie sich mit allen Problemen an uns wenden. Selbstverständlich
vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn das notwendig ist.
Wir vertreten Sie auch als auch Wohnungseigentumsverwalter und unterstützen
Sie unter anderem bei der Eintreibung von Wohngeldrückständen,
der Anfechtung von Beschlüssen und der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen.
Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm.
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