Wohnungseigentumsrecht

Als Alternative zur Miete bietet sich der Kauf einer Eigentumswohnung an. Doch wer weiß schon am Anfang, was der Begriff "Wohnungseigentum" rechtlich bedeutet? Welcher Art sind die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander und zu der Verwaltung? Wie werden Beschlüsse abgefasst? Welche Regelungen müssen und sollten Verwalterverträge enthalten? Was ist zu tun, wenn einzelne Wohnungseigentümer ihre Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht einhalten?

Viele Käufer können vor dem Kauf einer Eigentumswohnung mit Begriffen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlüssen und anderem nichts anfangen, was völlig natürlich ist. Wir halten es jedoch für wichtig, vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sich über die rechtlichen Beziehungen, die mit dem Kauf einer Eigentumswohnung entstehen, zu informieren. Wir bieten insofern Beratung an.

Aber auch dann, wenn Sie bereits Eigentümer einer Wohnung sind, können Sie sich mit allen Problemen an uns wenden. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht, wenn das notwendig ist.

Wir vertreten Sie auch als auch Wohnungseigentumsverwalter und unterstützen Sie unter anderem bei der Eintreibung von Wohngeldrückständen, der Anfechtung von Beschlüssen und der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen.

Der Bearbeiter:
Joachim Kleinrahm.