Allgemeines Zivilrecht/Bürgerliches Recht/Zwangsvollstreckungsrecht

Das allgemeine Zivilrecht oder bürgerliche Recht regelt die privaten Beziehungen aller Bürger untereinander. Das heißt, jeder ist in seinem täglichen Leben davon betroffen, z.B. beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, bei allen Bankgeschäften oder der Abwicklung eines Verkehrsunfalles.

Unser sehr umfangreiches Beratungsangebot in diesem Bereich umfasst u.a.:

Kaufrecht/Werkvertragsrecht:
Durchsetzung von Ansprüchen auf Erfüllung bei Wohnungs- und Grundstückskauf, Pkw-Kaufverträgen usw.; Geltendmachung von Sachmängelansprüchen.

Reiserecht:
Kündigung des Vertrages und Geltendmachung von Minderungsrechten bei Reisemängeln

Maklerrecht:
Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionen

Bürgschaftsrecht:
Prüfung des Umfanges der Verpflichtung aus einer Bürgschaft; Kündigung oder Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages

Schadensrecht:
Abwicklung oder Abwehr von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen; Schadenersatz bei Körperverletzungen und Eigentumsverletzungen; Schmerzensgeldansprüche

Zwangsvollstreckungsrecht:
Einziehung von Geldforderungen durch Gerichtsvollzieher; Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen des Schuldners; Zwangsversteigerung von Grundstücken und Wohnungen

Die Bearbeiter:

Alfred Börsch
Joachim Kleinrahm
Michael Dick