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Allgemeines
Zivilrecht/Bürgerliches Recht/Zwangsvollstreckungsrecht
Das allgemeine
Zivilrecht oder bürgerliche Recht regelt die privaten Beziehungen
aller Bürger untereinander. Das heißt, jeder ist in seinem
täglichen Leben davon betroffen, z.B. beim Kauf eines Hauses
oder einer Wohnung, bei allen Bankgeschäften oder der Abwicklung
eines Verkehrsunfalles.
Unser sehr umfangreiches Beratungsangebot in diesem Bereich umfasst
u.a.:
Kaufrecht/Werkvertragsrecht:
Durchsetzung von Ansprüchen auf Erfüllung bei Wohnungs-
und Grundstückskauf, Pkw-Kaufverträgen usw.; Geltendmachung
von Sachmängelansprüchen.
Reiserecht:
Kündigung des Vertrages und Geltendmachung von Minderungsrechten
bei Reisemängeln
Maklerrecht:
Durchsetzung oder Abwehr von Maklerprovisionen
Bürgschaftsrecht:
Prüfung des Umfanges der Verpflichtung aus einer Bürgschaft;
Kündigung oder Anfechtung eines Bürgschaftsvertrages
Schadensrecht:
Abwicklung oder Abwehr von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen;
Schadenersatz bei Körperverletzungen und Eigentumsverletzungen;
Schmerzensgeldansprüche
Zwangsvollstreckungsrecht:
Einziehung von Geldforderungen durch Gerichtsvollzieher; Pfändung
von Lohn- und Gehaltsansprüchen des Schuldners; Zwangsversteigerung
von Grundstücken und Wohnungen
Die Bearbeiter:
Alfred Börsch
Joachim Kleinrahm
Michael
Dick
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