"Mietpreisbremse" im Bundestag beschlossen

Joachim Kleinrahm
März 2015

Am 05.03.2015 hat der Bundestag die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen, nämlich das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung". Dieses Mietrechtsnovellierungsgesetz ist noch nicht in Kraft. Es muss erst noch vom Bundesrat bestätigt werden, dies wird voraussichtlich in dessen Sitzung am 27.03.2015 geschehen. Das Gesetz könnte dann am 01.06.2015 in Kraft treten.

Durch die neuen Regelungen soll es den Bundesländern ermöglicht werden, Gebiete zu bestimmen, in denen bei der Neuvermietung von Wohnraum -von Ausnahmen abgesehen- die Miete nicht mehr als 10% über der Vergleichsmiete liegen darf. Das war bis jetzt insoweit anders, als lediglich Mietwucher ausgeschlossen war, innerhalb dieser Grenzen die Miete aber auch wesentlich über dem Mietspiegel liegen konnte. Im zweiten Teil des Gesetzes wird geregelt, dass der Makler von demjenigen bezahlt werden soll, der ihn bestellt hat. Bisher wurde die Neuvermietung häufig davon abhängig gemacht, dass der Mieter den Makler bezahlt.

Nach der Sitzung des Bundesrats werden wir über die Details berichten.